




Bündnis Wuppertaler
Bürger
|
|
![]() Wuppertal wehrt sich Während in anderen
Städten reichliche Geldmittel vorhanden sind, verfügt
Wuppertal über weniger Steuereinnahmen, als die Stadt zur
Erfüllung ihrer ihr vom Bund und Land zugewiesenen
Pflichtaufgaben braucht. Damit sitzt die Stadt Wuppertal in einer
Schuldenfalle. Die Schulden wachsen jedes Jahr weiter an. Aus eigener
Kraft kann unsere Stadt sich nicht von diesen Schulden befreien, da sie
die durch Bundes- und Landesgesetze vorgeschriebenen Ausgaben (z.B.
für Hartz IV-Empfänger) nicht verändern oder
kürzen kann. Verkauf
von Stadtsparkasse und Stadtwerken ?
Zwar gibt es Vorschläge, die Stadtfinanzen zu sanieren, indem
z.B. die Stadtsparkasse privatisiert werden soll oder die restlichen
Anteile an den Wuppertaler Stadtwerken verkauft werden. Beide
Vorschläge können zwar diskutiert werden, sind aber
keine ernsthafte und dauerhaft wirkende Lösung der
Problematik. Sie führen künftig zu Mindereinnahmen
der Stadt. Bedarfsgerechte
Finanzausstattung gefordert
Das Aktionsbündnis "Wuppertal wehrt sich" fordert eine
bedarfsgerechte Finanzausstattung der Stadt. Das private und soziale
ehrenamtliche Engagement in dieser Stadt ist höher als in
vielen anderen Städten. Wuppertaler Eltern werden in Schulen
und Kindergärten angebettelt, für notwendige
Reparaturen und Instandsetzungen von Malerarbeiten oder für
neue Fenster Spenden zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl darf
das Land sich nicht darauf ausruhen, dass in Wuppertal alle Leistungen
ehrenamtlich erbracht werden. ![]() Prof. Dr. Wolfgang Baumann Vorsitzender des Stadtverbandes der Bürger- und Bezirksvereine Wuppertal.. Auszug
aus der Eröffnungsansprache zur Verleihung der Goldenen
Schwebebahn an Tony Cragg am 17. Mai 2009 zum Thema der
Finanzausstattung Wuppertals von Dr. Baumann Bürgervereine bilden im
vorpolitischen Raum als Keimzellen gesellschaftlicher Organisation und
politischen Bewusstseins die unterste Stufe unmittelbarer Demokratie.
Außerhalb der staatlichen Organisationsformen nehmen
Bürgervereine wichtige gesellschaftliche Funktionen wahr. Zu
diesen Aufgaben zählt auch die Überwachung
politischer Fehlentwicklungen. Verstoß gegen
Art. 28 GG in Wuppertal
Art. 28 GG gilt als verfassungsrechtliche Grundnorm der Gemeinden und
gibt zugleich eine dezentral aufgebaute Staatsordnung der
Bundesrepublik Deutschland vor durch den dreigliedrigen Staatsaufbau:
Bund, Länder, Gemeinden. Art. 28 GG ist auch Grundlage des
demokratischen Subsidiaritätsprinzips. Dieses beruht auf der
"Selbstverständlichkeit", dass jede demokratische Gesellschaft
sich von unten nach oben aufbaut, die Gemeinden in unserem
demokratischen Rechtsstaat also die Basis unserer Demokratie sind.
Deshalb gewährleistet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden
das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in
eigener Verantwortung zu regeln. Dieses im Grundgesetz verankerte
kommunale Selbstverwaltungsrecht wird als Verfassungsgrundsatz durch
Art. 28 Abs. 3 CG gestärkt, wonach der Bund zu
gewährleisten hat, dass die
verfassungsmäßige Ordnung der Länder den
Bestimmungen des Art. 28 Abs. 2 GG entspricht. Das heißt im
Klartext: Der Bund hat nach Abs. 3 des Art. 28 GG zu garantieren, dass
das Land Nordrhein-Westfalen die kommunale Selbstverwaltung auch
unserer Stadt Wuppertal gewährleistet, alle Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Enwicklung
in Wuppertal existenzvernichtend
In der neuen Doktrin des Bundesverfassungsgerichts werden die
Grundrechte als Grundprinzipien und Grundlagen einer allgemein
gültigen Wertordnung verstanden. Folgerichtig müssen
diese Grundrechte - auch Art. 14 GG - von den Bundes- und Landesorganen
als allgemeine Wertentscheidungen bei solchen Eingriffen in die
Eigentumsordnung beachtet werden, die nur mittelbar in die
Eigentumsrechte der Bürger einwirken. Eine seit Jahren - schon
unter der Ära Kremendahl - defizitäre Mittelzuweisung
des Landes an unsere Stadt stellt einen Eingriff in das Eigentum
unserer Stadt Wuppertal und in das Eigentum jedes Wuppertaler
Bürgers und damit als dauerhaft wirkender Enteignungseingriff
einen Verstoß gegen Art. 14 GG dar. Unsere Stadt hat sich von
Vermögensfiletstücken unter fiskalischem Zwang durch
Verkäufe trennen müssen. Wuppertaler Bürger
als Eigentümer privaten Grundbesitzes sind unmittelbar
betroffen, weil durch die immer schlechter werdende Infrastruktur
unserer Stadt ihre Immobilienwerte jedes Jahr sinken. Die
künftige Entwicklung ist für Wuppertal nicht nur
bedrohlich, sondern - falls sie unverändert
fortgeführt wird - existenzvernichtend. Jedes
Privatunternehmen hätte schon vor Jahren Insolvenz anmelden
müssen. Für die Bürgervereine folgen aus
diesem Befund Konsequenzen: Der Stadtverband der Bürger- und
Bezirksvereine Wuppertal muss und wird die neu gebildete Initiative
"Wuppertal wehrt sich" nachhaltig unterstützen und wird seine
Mitglieder und damit tausende von Wuppertaler Bürgern
auffordern, sich offen der gegenwärtigen Politik dieser
Landesregierung im Interesse Wuppertals zu widersetzen. Der
Stadtverband wird - wie beim ersten gesamtstädtischen
(erfolgreichen) Bürgerentscheid in NRW - langsam systematischen
Widerstand aufbauen, um den Grundprinzipien unserer Demokratie wieder
Geltung zu verschaffen. Mäzenatentum
als Lösung?
Trotz dieser für unsere Stadt mit der Verteilung der
Steuermittel negativen Bundes- und Landespolitik haben viele
Wuppertaler Bürger sich bis heute nicht entmutigen lassen.
Wenige Städte in Deutschland können ein so
großzügiges bürgerliches
Mäzenatentum wie Wuppertal vorweisen, beispielhaft und deshalb
bewusst unvollständig nenne ich nur die
Jackstädt-Stiftung, die Familie Mittelsten Scheid, die
EDE-Stiftung oder auch den Künstler Tony Cragg. Neben solchem
Mäzenatentum dürfen wir stolz sein auf ein breit
angelegtes bürgerschaftliches Engagement nicht nur unserer
Bürgervereine. Paradebeispiele für
Bürgersinn sind die Wuppertal-Bewegung mit Dr. Garsten Gerhard
und Olaf Nagel an der Spitze oder die von Prof. Dr. Ernst-Andreas
Ziegler initiierte und Prof. Dr. Mönter und seiner Frau mit
wissenschaftlichem Know How unterstützte Junior-UNI Wuppertal
als Kinder- und Jungenduniversität. Der Erfolg dieser privaten
Initiativen setzt positive Signale weit über Wuppertal hinaus. Initiative besteht
nicht aus negativen Querulanten
Wir wollen und dürfen mit "Wuppertal wehrt sich" nicht als
negative Querulanten wahrgenommen werden. Es kann aber nicht richtig
sein, dass Wuppertaler Bürger veranlasst werden, notwendige
Infrastrukturmaßnahmen für Kindergärten
oder Schulen mit privaten Spenden zu begleichen und andere
Städte diese Aufgaben mit öffentlichen Steuermitteln
bestreiten oder mit öffentlichen Mitteln (auch der Wuppertaler
Steuerzahler) kommunale Wirtschaftsförderung betreiben. In
Wuppertal wird die Wirtschaftsförderung mit den Zahlungen der
Wuppertaler Unternehmer unterstützt. Anrecht
auf schöne Stadt
Wir Wuppertaler Bürger haben - wie alle Deutschen - ein
Anrecht darauf, in einer schönen Stadt zu leben. Unsere
Bürgervereine versuchen in ihren jeweiligen Stadtteilen dazu
beizutragen, indem sie zum Wohle und Segen unserer Stadt in den
jeweiligen Ortsteilen wirken. Durch die Ortsteilnähe und die
Bürgernähe verfügen die
Bürgervereine über einen Wissenshort, der von den
politischen Entscheidungsträgern genutzt werden kann. W.B.
|