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Bündnis Wuppertaler Bürger
Wuppertal wehrt sich


"Wuppertal wehrt sich" ist ein überparteiliches Bündnis von Wuppertaler Bürgern, die sich gegen die finanzpolitische Benachteiligung Wuppertals wehren. Die Wuppertaler Bürgervereine unterstützen das Aktionsbündnis. Eine im Landtag NRW einzureichende Petition soll von möglichst vielen Wuppertaler Bürgern unterzeichnet werden.

Noch immer wissen viele Wuppertaler Bürger nicht, worum es beim Aktionsbündnis "Wuppertal wehrt sich" genau geht. Dieses Aktionsbündnis wird von allen Fraktionen der im Wuppertaler Stadtrat vertretenen Parteien unterstützt (Ausnahme Republikaner). "Wuppertal wehrt sich" ist ein Bündnis gegen die verfehlte Bundes- und Landespolitik, mit der arme Städte - wie Wuppertal - bei der Verteilung der Finanzmittel benachteiligt werden.

Die meisten wissen inzwischen, dass unsere Stadt Wuppertal mehr oder weniger pleite ist. Notwendige Pflichtaufgaben können nicht mehr erfüllt werden. Die Stadt steht unter einer Haushaltssperre mit der Folge, dass Finanzplanung und Mittelverwendung unserer Stadt vom Regierungspräsidium bestimmt werden. Wuppertal hat seine Ausgabenhoheit weitgehend verloren. Demokratie, die sich von unten nach oben aufbauen muss, ist in Wuppertal abgeschafft, da die kommunale Selbstverwaltung faktisch bedeutungslos geworden ist.

Wuppertal wehrt sich

Wuppertal wehrt sich

Während in anderen Städten reichliche Geldmittel vorhanden sind, verfügt Wuppertal über weniger Steuereinnahmen, als die Stadt zur Erfüllung ihrer ihr vom Bund und Land zugewiesenen Pflichtaufgaben braucht. Damit sitzt die Stadt Wuppertal in einer Schuldenfalle. Die Schulden wachsen jedes Jahr weiter an. Aus eigener Kraft kann unsere Stadt sich nicht von diesen Schulden befreien, da sie die durch Bundes- und Landesgesetze vorgeschriebenen Ausgaben (z.B. für Hartz IV-Empfänger) nicht verändern oder kürzen kann.

Landesmittel werden den Städten nur zur Verfügung gestellt, wenn jede Stadt ihren kleinen Eigenanteil selbst bereitstellt. Für Eigenmittel fehlt in Wuppertal das Geld. Es kann nicht sein, dass unserer Stadt alle Landesmittel gestrichen werden, weil Wuppertal seinen Eigenanteil nicht mehr aufbringen kann. Ein solches Verfahren führt dazu, dass die reichen Städte, die ihren Eigenanteil aufbringen können, Landesmittel bekommen und die armen Städte nicht. Damit werden die reichen Städte immer reicher und die armen Städte immer ärmer. Das Gefälle zwischen den armen Städten - wie Wuppertal -und reichen Nachbarstädten - wie z.B. Hilden oder Düsseldorf - wird fortlaufend größer. Da Wuppertal als Kommune im Wettbewerb zu anderen Städten steht, führt dies dazu, dass unsere Stadt im Ranking der Stadtwettbewerbe weiter herabsinkt und immer unattraktiver wird.

Verkauf
von Stadtsparkasse
und Stadtwerken
?

Zwar gibt es Vorschläge, die Stadtfinanzen zu sanieren, indem z.B. die Stadtsparkasse privatisiert werden soll oder die restlichen Anteile an den Wuppertaler Stadtwerken verkauft werden. Beide Vorschläge können zwar diskutiert werden, sind aber keine ernsthafte und dauerhaft wirkende Lösung der Problematik. Sie führen künftig zu Mindereinnahmen der Stadt.

Die Überschuldung kann nur aufgelöst werden, indem Wuppertal als überschuldete Stadt ab sofort nicht mehr verpflichtet ist, in den Solidarfonds für Deutschland-Ost einzuzahlen. Wuppertal gehört selbst zu den bedürftigen Städten und muss vom Solidarfonds Ost finanziert werden.

Bedarfsgerechte
Finanzausstattung
gefordert

Das Aktionsbündnis "Wuppertal wehrt sich" fordert eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Stadt. Das private und soziale ehrenamtliche Engagement in dieser Stadt ist höher als in vielen anderen Städten. Wuppertaler Eltern werden in Schulen und Kindergärten angebettelt, für notwendige Reparaturen und Instandsetzungen von Malerarbeiten oder für neue Fenster Spenden zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl darf das Land sich nicht darauf ausruhen, dass in Wuppertal alle Leistungen ehrenamtlich erbracht werden.

Im Interesse der Zukunft unserer Stadt bitten wir jeden Wuppertaler Bürger, sich dem Aktionsbündnis "Wuppertal wehrt sich" anzuschließen. Wir fordern Chancengleichheit für die Menschen in allen Städten Nordrhein-Westfalens. Wir bitten Sie, die Petition "Wuppertal wehrt sich" zu unterschreiben und sich dem Aktionsbündnis (kostenfrei) anzuschließen (www.wuppertal-wehrt-sich.de) oder auf der Homepage des Stadtverbandes (www.stadtverband-wtal.de).

Anfragen können auch an Ihren Bürgerverein gerichtet werden.

Darüber hinaus bitten wir Sie, sich in Ihrem Umfeld dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Wuppertaler Bürger dem Aktionsbündnis anschließen und "Wuppertal wehrt sich" unterstützen.

Prof. Baumann

Prof. Dr. Wolfgang Baumann Vorsitzender des Stadtverbandes der Bürger- und Bezirksvereine Wuppertal..

Auszug aus der Eröffnungsansprache zur Verleihung der Goldenen Schwebebahn an Tony Cragg am 17. Mai 2009 zum Thema der Finanzausstattung Wuppertals von Dr. Baumann

Bürgervereine bilden im vorpolitischen Raum als Keimzellen gesellschaftlicher Organisation und politischen Bewusstseins die unterste Stufe unmittelbarer Demokratie. Außerhalb der staatlichen Organisationsformen nehmen Bürgervereine wichtige gesellschaftliche Funktionen wahr. Zu diesen Aufgaben zählt auch die Überwachung politischer Fehlentwicklungen.

Wir leben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Schwierige Zeiten erfordern auch in einem Festakt die Wahl ungewöhnlicher Worte. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise trifft in unserer Gesellschaft jeden einzelnen Bürger, unsere Stadt Wuppertal aber in besonderer Weise.

Die Finanzausstattung Wuppertals mit öffentlichen Mitteln ist schlechter als die der meisten Städte der Bundesrepublik. Die zugewiesenen Steuermittel reichen nicht, um die von Bund und Land zugewiesenen gesetzlichen Pflichtaufgaben Wuppertals zu erfüllen. Allein für staatliche Pflichtaufgaben muss der Kämmerer unserer Stadt, Dr. Slawig, mehr Geld bereitstellen, als ihm an Steuermitteln insgesamt zur Verfügung gestellt werden.

Verstoß gegen
Art. 28 GG
in Wuppertal

Art. 28 GG gilt als verfassungsrechtliche Grundnorm der Gemeinden und gibt zugleich eine dezentral aufgebaute Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland vor durch den dreigliedrigen Staatsaufbau: Bund, Länder, Gemeinden. Art. 28 GG ist auch Grundlage des demokratischen Subsidiaritätsprinzips. Dieses beruht auf der "Selbstverständlichkeit", dass jede demokratische Gesellschaft sich von unten nach oben aufbaut, die Gemeinden in unserem demokratischen Rechtsstaat also die Basis unserer Demokratie sind. Deshalb gewährleistet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht wird als Verfassungsgrundsatz durch Art. 28 Abs. 3 CG gestärkt, wonach der Bund zu gewährleisten hat, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Bestimmungen des Art. 28 Abs. 2 GG entspricht. Das heißt im Klartext: Der Bund hat nach Abs. 3 des Art. 28 GG zu garantieren, dass das Land Nordrhein-Westfalen die kommunale Selbstverwaltung auch unserer Stadt Wuppertal gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Bund und Land verstoßen seit vielen Jahren fortgesetzt und wissentlich gegen das Grundgesetz, indem sie Städten wie z.B. Wuppertal, Remscheid und Solingen das Recht der kommunalen Selbstverwaltung dauerhaft nehmen. Keine der drei bergischen Großstädte hat eine realistische Chance, in naher Zukunft aus eigener Kraft die gesetzlich auferlegten kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Jeder dieser Städte werden nach dem von Bund und Land festgelegten Verteilungsschlüssel zu wenig an Steuermitteln zugewiesen. Die Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben ist dauerhaft nur möglich, wenn dem Subordinationssubjekt - hier der Gebietskörperschaft Wuppertal - mindestens diejenigen Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der zugewiesenen Pflichtaufgaben notwendig sind. Es beruht nicht auf einer Misswirtschaft der Wuppertaler Kommunalverwaltung, dass seit Jahren mit der Schließung fast aller öffentlichen Bäder und zahlloser Reduktionen von Infrastrukturmaßnahmen in die verfassungsrechtlich garantierten Teilhaberechte der Bürger eingegriffen wird. Auch die Wuppertaler Bürger zahlen ihre Steuern. Bund und Land dürfen als übergeordnete staatliche Körperschaften ihre Entscheidungskompetenz nicht dadurch missbrauchen, dass sie sich lästiger staatlicher Pflichtaufgaben wie Sozialhilfeausgaben durch Zuweisung nach unten entledigen und bei der Verteilung der Steuereinnahmen die Bundes- und Landeshaushalte bevorzugen. Ein solches Verhalten führt zur Verletzung des zitierten Art. 28 GG, zum Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und tangiert damit die Grundlagen unserer Demokratie.

Enwicklung
in Wuppertal
existenzvernichtend

In der neuen Doktrin des Bundesverfassungsgerichts werden die Grundrechte als Grundprinzipien und Grundlagen einer allgemein gültigen Wertordnung verstanden. Folgerichtig müssen diese Grundrechte - auch Art. 14 GG - von den Bundes- und Landesorganen als allgemeine Wertentscheidungen bei solchen Eingriffen in die Eigentumsordnung beachtet werden, die nur mittelbar in die Eigentumsrechte der Bürger einwirken. Eine seit Jahren - schon unter der Ära Kremendahl - defizitäre Mittelzuweisung des Landes an unsere Stadt stellt einen Eingriff in das Eigentum unserer Stadt Wuppertal und in das Eigentum jedes Wuppertaler Bürgers und damit als dauerhaft wirkender Enteignungseingriff einen Verstoß gegen Art. 14 GG dar. Unsere Stadt hat sich von Vermögensfiletstücken unter fiskalischem Zwang durch Verkäufe trennen müssen. Wuppertaler Bürger als Eigentümer privaten Grundbesitzes sind unmittelbar betroffen, weil durch die immer schlechter werdende Infrastruktur unserer Stadt ihre Immobilienwerte jedes Jahr sinken. Die künftige Entwicklung ist für Wuppertal nicht nur bedrohlich, sondern - falls sie unverändert fortgeführt wird - existenzvernichtend. Jedes Privatunternehmen hätte schon vor Jahren Insolvenz anmelden müssen. Für die Bürgervereine folgen aus diesem Befund Konsequenzen: Der Stadtverband der Bürger- und Bezirksvereine Wuppertal muss und wird die neu gebildete Initiative "Wuppertal wehrt sich" nachhaltig unterstützen und wird seine Mitglieder und damit tausende von Wuppertaler Bürgern auffordern, sich offen der gegenwärtigen Politik dieser Landesregierung im Interesse Wuppertals zu widersetzen. Der Stadtverband wird - wie beim ersten gesamtstädtischen (erfolgreichen) Bürgerentscheid in NRW - langsam systematischen Widerstand aufbauen, um den Grundprinzipien unserer Demokratie wieder Geltung zu verschaffen.

Mäzenatentum
als Lösung?

Trotz dieser für unsere Stadt mit der Verteilung der Steuermittel negativen Bundes- und Landespolitik haben viele Wuppertaler Bürger sich bis heute nicht entmutigen lassen. Wenige Städte in Deutschland können ein so großzügiges bürgerliches Mäzenatentum wie Wuppertal vorweisen, beispielhaft und deshalb bewusst unvollständig nenne ich nur die Jackstädt-Stiftung, die Familie Mittelsten Scheid, die EDE-Stiftung oder auch den Künstler Tony Cragg. Neben solchem Mäzenatentum dürfen wir stolz sein auf ein breit angelegtes bürgerschaftliches Engagement nicht nur unserer Bürgervereine. Paradebeispiele für Bürgersinn sind die Wuppertal-Bewegung mit Dr. Garsten Gerhard und Olaf Nagel an der Spitze oder die von Prof. Dr. Ernst-Andreas Ziegler initiierte und Prof. Dr. Mönter und seiner Frau mit wissenschaftlichem Know How unterstützte Junior-UNI Wuppertal als Kinder- und Jungenduniversität. Der Erfolg dieser privaten Initiativen setzt positive Signale weit über Wuppertal hinaus.

Initiative besteht
nicht aus
negativen Querulanten

Wir wollen und dürfen mit "Wuppertal wehrt sich" nicht als negative Querulanten wahrgenommen werden. Es kann aber nicht richtig sein, dass Wuppertaler Bürger veranlasst werden, notwendige Infrastrukturmaßnahmen für Kindergärten oder Schulen mit privaten Spenden zu begleichen und andere Städte diese Aufgaben mit öffentlichen Steuermitteln bestreiten oder mit öffentlichen Mitteln (auch der Wuppertaler Steuerzahler) kommunale Wirtschaftsförderung betreiben. In Wuppertal wird die Wirtschaftsförderung mit den Zahlungen der Wuppertaler Unternehmer unterstützt.

Anrecht
auf schöne Stadt

Wir Wuppertaler Bürger haben - wie alle Deutschen - ein Anrecht darauf, in einer schönen Stadt zu leben. Unsere Bürgervereine versuchen in ihren jeweiligen Stadtteilen dazu beizutragen, indem sie zum Wohle und Segen unserer Stadt in den jeweiligen Ortsteilen wirken. Durch die Ortsteilnähe und die Bürgernähe verfügen die Bürgervereine über einen Wissenshort, der von den politischen Entscheidungsträgern genutzt werden kann.

W.B.


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